Abfallverzeichnisverordnung

Die Abfallverzeichnisverordnung 2020 gilt für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle und ist von allen Abfallerzeugern bzw. -besitzern anzuwenden.

Die Überarbeitung trat mit 1. Oktober 2020 in Kraft.

Der Eintrag der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ gilt ab 1. Jänner 2021.

Das als Anhang 1 veröffentlichte Abfallverzeichnis wird erst mit 1. Jänner 2022 rechtswirksam.

Durch sich derzeit noch in Ausarbeitung befindlichen "Entsprechungs" - Tabellen soll klargelegt werden, welche "neuen Schlüsselnummern" vom Genehmigungsumfang der "alten" Schlüsselnummern mitumfasst sind. Diese Tabellen werden in die noch ausständigen Erläuterungen aufgenommen.

Rechtstext der Abfallverzeichnisverordnung 2020 RIS

Umfangreichen Information WKO.at

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