Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND UMFANG
 1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, welche von uns abgegeben und abgeschlossen werden. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt.
 1.2 Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedinungen des Kunden widersprechen.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS
 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.
 2.2 Bei uns einlangende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch mindestens vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalls eine
darüber hinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.
 2.3 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Vertrag schriftlich bestätigen oder erfüllen bzw. Erfüllungshandlungen setzen.
 2.4 Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder in Fällen des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, vom Vertrag ohne weiteres zurückzutreten.
§3 LEISTUNGEN
 3.1 Entsorgungsleistungen
  3.1.1 Wir übernehmen Abfälle zur gesetzeskonformen und umweltgerechten Behandlung und/oder Entsorgung nach Maßgabe des Standes der Technik und der geltenden gesetzlichen und behördlichen
Vorschriften.
  3.1.2 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, beinhalten unsere Leistungen nicht den Transport.
  3.1.3 Im Hinblick auf Abfälle, die der Nachweispflicht im Sinne der Abfallnachweisverordnung 2003 oder sonstigen Dokumentationspflichten unterliegen, hat der Kunde die erforderlichen Angaben zu machen und
den Begleitschein sowie die sonst erforderlichen Papiere ordnungsgemäß auszustellen. Der Begleitschein ist bei Abholung bzw. Übernahme der Abfälle zu übergeben. Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart ist, keinerlei Verpflichtungen, welche dem Abfallbesitzer nach der Abfallnachweisverordnung 2003 oder sonstigen abfallrechtlichen Vorschriften zukommt, insbesondere nicht die Verpflichtung zum vollständigen und richtigen Ausfüllen des Begleitscheines und der sonst erforderlichen Papiere.
 3.1.4 Kann der Kunde bei Übergabe der Abfälle den Begleitschein oder die sonst erforderlichen Papiere nicht vollständig ausfüllen, insbesondere weil Feststellung über die Art des Abfalles eine Analyse durch unser Labor erforderlich machen, erfolgt die Übernahme der Abfälle erst mit Vervollständigung der Angaben im Begleitschein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Abfall Eigentum des Übergebers, auf dessen Kosten und Risiko wir die Abfälle oder unrichtige Angaben in den erforderlichen Papieren entstehen.
 3.2 Reinigungs-, Spül- und Prüfarbeiten
  3.2.1 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, werden unsere Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand inklusive An- und Abfahrt verrechnet. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
  3.2.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Arbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können. Der Kunde hat insbesondere für eine ungehinderte Zufahrt unserer Fahrzeuge Sorge zu tragen.
Unbefestigte Verkehrsflächen werden von uns nur über ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten und Risiko befahren.
  3.2.3 Die Entsorgung von Schlämmen, Restinhalten oder ähnlichem ist in den Reinigungs- und Spülpreisen nicht enthalten. Die Entsorgungskosten werden von uns gegenüber dem Kunden gesondert verrechnet.
  3.2.4 Bei der Reinigung von Leitungen übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass der ursprüngliche Leitungsquerschnitt wieder hergestellt werden kann. Kann der gewünschte Erfolg trotz sorgfältiger Reinigung nicht oder nicht zur Gänze erreicht werden, gebührt uns dennoch das volle vereinbarte Entgelt.
  3.2.5 Werden im Zusammenhang mit Arbeiten Leitungen oder sonstige Anlagenteile undicht oder beschädigt oder Räumlichkeiten oder die Umgebung verunreinigt, übernehmen wir dafür keinerlei Gewährleistung. Ansprüche jeder Art, insbesondere auch Schadenersatzansprüche gegen unser Unternehmen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
  3.2.6 Machen unsere Arbeiten die Entfernung von Leitungen erforderlich, so werden diese von uns nur über ausdrücklichen Auftrag des Kunden und auf dessen Kosten erneuert bzw. wieder hergestellt.
  3.2.7 Von uns ausgestellte Gasfreizertifikate sind für 24 Stunden gültig. Nach diesem Zeitraum ist die Gasfreiheit neuerlich zu prüfen.
§4 PREISE / ZAHLUNGEN
 4.1 Es gelten unsere aktuellen Preislisten bzw. die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
 4.2 Im Falle allgemeiner Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, sofern diese Steigerungen durch Umstände bedingt sind, welche nicht in unserem Bereich liegen.
 4.3 Es steht uns frei, Anzahlungen auf die vereinbarten Preise und/oder Sicherheiten für die Bezahlung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schäden jedweder Art, welche uns durch die Vertragsauflösung entstehen, ersetzt zu verlangen. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht ein, sind wir berechtigt, sofort weitere Leistungen einzustellen.
 4.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen sieben Tagen spesen- und abzugsfrei zu bezahlen.
 4.5 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
 4.6 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils ältesten Forderungen angerechnet.
 4.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
 4.8 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer, ist unzulässig.
§5 TERMINE
 5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten oder sonst ausdrücklich vereinbarten Abhol- und Durchführungstermine.
 5.2 Wird die Leistungserfüllung durch Umstände, welche nicht in unserem Bereich liegen oder nicht von uns verschuldet sind, verzögert, verlängern sich die Fristen entsprechend. Dem Kunden stehen kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.
 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns zu den vereinbarten Abhol- und Durchführungsterminen sämtliche erforderliche Mithilfe zu leisten, sodass eine rasche und reibungslose Abholung oder Durchführung möglich ist. Entstehen durch eine Säumnis des Kunden bei uns Aufwendungen oder Schäden, sind wir berechtigt, Ersatz zu verlangen.
§6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 6.1 Erfüllungsort ist Feldkirch.
 6.2 Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht in Feldkirch zuständig.
 6.3 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
 6.4 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.
Stand Mai 2009

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